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   BPatG, 24.10.2006 - 27 W (pat) 220/05   

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BPatG, 24.10.2006 - 27 W (pat) 220/05 (https://dejure.org/2006,36459)
BPatG, Entscheidung vom 24.10.2006 - 27 W (pat) 220/05 (https://dejure.org/2006,36459)
BPatG, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 27 W (pat) 220/05 (https://dejure.org/2006,36459)
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  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 24.10.2006 - 27 W (pat) 220/05
    Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 [Rz. 23 f.] - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 [Rz. 16 f.] - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), ist angesichts hochgradiger klanglicher Zeichenähnlichkeit und normaler Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke die Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Waren nicht so gering, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden könnte.

    Ob daneben, wie in der Parallelsache 27 W (pat) 278/04, auch eine Begriffsidentität vorliegt, bedarf keiner Entscheidung, da bereits die klangliche Zeichenähnlichkeit für sich genommen eine Verwechslungsgefahr begründet (st. Rspr., vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 390 [Rz. 23] - Sabèl/Puma; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 24.10.2006 - 27 W (pat) 220/05
    Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 [Rz. 23 f.] - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 [Rz. 16 f.] - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), ist angesichts hochgradiger klanglicher Zeichenähnlichkeit und normaler Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke die Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Waren nicht so gering, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden könnte.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 24.10.2006 - 27 W (pat) 220/05
    Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 [Rz. 23 f.] - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 [Rz. 16 f.] - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), ist angesichts hochgradiger klanglicher Zeichenähnlichkeit und normaler Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke die Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Waren nicht so gering, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden könnte.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 24.10.2006 - 27 W (pat) 220/05
    Das aber steht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH MarkenR 2004, 111, 115 [Rz. 39] - BIOMILD) der Annahme einer bloßen beschreibenden Sachangabe entgegen.
  • BPatG, 11.10.2005 - 27 W (pat) 278/04
    Auszug aus BPatG, 24.10.2006 - 27 W (pat) 220/05
    Ob daneben, wie in der Parallelsache 27 W (pat) 278/04, auch eine Begriffsidentität vorliegt, bedarf keiner Entscheidung, da bereits die klangliche Zeichenähnlichkeit für sich genommen eine Verwechslungsgefahr begründet (st. Rspr., vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 390 [Rz. 23] - Sabèl/Puma; BGH GRUR 1999, 241, 243 - Lions).
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